Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLTAGO 360° – Concierge- und Alltagsservice

Stand: Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen von:

GEOMELL GmbH
handelnd unter der Marke ALLTAGO 360°
Venloer Str. 154
50259 Pulheim

Vertreten durch die Geschäftsführer Christian Heisig und Sabrina Heisig

Telefon: 02238 51042
E-Mail: info@alltago360.de

nachfolgend „ALLTAGO 360°“ genannt.

(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen ALLTAGO 360° und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) ALLTAGO 360° bietet persönliche Organisations-, Koordinations-, Begleit-, Alltags- und Concierge-Leistungen an.

Hierzu können je nach individueller Vereinbarung insbesondere gehören:

persönliches Alltagsmanagement,

persönliches Alltagsbüro,

Unterstützung bei Schriftverkehr und Unterlagen,

Unterstützung bei Behördenangelegenheiten,

Terminorganisation,

Organisation von Arzt- und Therapieterminen,

Begleitungen zu Terminen,

Einkaufs- und Besorgungsleistungen,

Organisation von Dienstleistungen im Haushalt,

Handwerkerkoordination,

Schlüsselverwaltung,

organisatorische Unterstützung rund um Immobilien,

Unterstützung bei Verträgen, Rechnungen und Anbieterwechseln,

Reise- und Freizeitorganisation,

Organisation externer Dienstleister sowie

individuell vereinbarte Concierge-Leistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag, dem gebuchten Leistungspaket, einer individuellen Leistungsvereinbarung oder einer gesonderten Beauftragung.

(3) ALLTAGO 360° schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten eigenen Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, medizinischen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 3 Abgrenzung der Leistungen

(1) ALLTAGO 360° erbringt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Finanzberatung und keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen.

(2) ALLTAGO 360° erbringt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung und keine pflegerische Versorgung oder Pflegeberatung, soweit eine solche Leistung nicht ausdrücklich durch einen hierzu rechtlich befugten Leistungserbringer auf Grundlage eines gesonderten Vertrags erbracht wird.

(3) ALLTAGO 360° trifft grundsätzlich keine rechtlich oder wirtschaftlich wesentlichen Entscheidungen anstelle des Kunden.

(4) Insbesondere werden ohne gesonderte Beauftragung und eine hierfür erforderliche wirksame Vollmacht keine Verträge im Namen des Kunden abgeschlossen oder gekündigt, keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben, keine Bankgeschäfte durchgeführt und keine Zahlungen vom Konto des Kunden veranlasst.

(5) Auch bei Vorliegen einer Vollmacht umfasst die Tätigkeit von ALLTAGO 360° keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung.

 

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrags erhält der Kunde Informationen über den wesentlichen Leistungsumfang und die hierfür anfallende Vergütung.

(3) Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmenden Erklärungen von ALLTAGO 360° und dem Kunden zustande. Dies kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch eine individuelle Vereinbarung in Textform oder durch Annahme eines verbindlichen Angebots erfolgen.

(4) Soweit der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gelten zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls das gesetzliche Widerrufsrecht.

 

§ 5 Leistungspakete und Zeitkontingente

(1) ALLTAGO 360° bietet derzeit insbesondere folgende monatliche Leistungspakete an:

Basis
249,00 € brutto monatlich
bis zu 2,5 Stunden Servicezeit pro Monat

Plus
599,00 € brutto monatlich
bis zu 7 Stunden Servicezeit pro Monat

Premium
899,00 € brutto monatlich
bis zu 11 Stunden Servicezeit pro Monat

Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise und Leistungen.

(2) Die Servicezeit umfasst die zur Durchführung der konkret beauftragten Tätigkeit erforderliche Arbeitszeit von ALLTAGO 360°.

Hierzu können, soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich und vorab vereinbart oder für den Kunden erkennbar, insbesondere gehören:

persönliche Durchführung der Leistung,

Vor- und Nachbereitung,

Telefonate und Korrespondenz,

Recherche,

Terminabstimmungen,

Organisation und Koordination,

Dokumentation sowie

erforderliche Fahrt- und Wegezeiten.

(3) ALLTAGO 360° dokumentiert die in Anspruch genommene Servicezeit nachvollziehbar.

(4) Nicht genutzte Servicezeit eines Monats ist grundsätzlich nicht auf Folgemonate übertragbar und wird nicht ausgezahlt oder erstattet.

Dies gilt nicht, soweit die vereinbarte Leistung aus Gründen, die ALLTAGO 360° zu vertreten hat, nicht erbracht werden konnte. In diesem Fall wird eine angemessene Ersatzleistung, Nachholung oder Gutschrift vereinbart.

(5) Die monatliche Paketvergütung fällt unabhängig davon an, in welchem Umfang der Kunde das zur Verfügung stehende Zeitkontingent tatsächlich abruft, soweit ALLTAGO 360° zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war.

 

§ 6 Zusatzleistungen und Überschreitung des Zeitkontingents

(1) Leistungen, die über das im jeweiligen Paket enthaltene monatliche Zeitkontingent hinausgehen, werden nur nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden erbracht.

(2) Der Kunde wird vor der Erbringung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den hierfür geltenden Preis oder die Art der Preisberechnung informiert.

(3) Eine automatische kostenpflichtige Überschreitung des gebuchten Zeitkontingents erfolgt grundsätzlich nicht.

(4) Abweichende individuelle Vereinbarungen, beispielsweise ein ausdrücklich vereinbartes zusätzliches Stundenkontingent, bleiben möglich.

 

§ 7 Termine und Mitwirkung des Kunden

(1) Termine werden individuell vereinbart.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, ALLTAGO 360° alle Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich, soweit ALLTAGO 360° deren Unrichtigkeit nicht erkennen musste.

(4) Änderungen oder Absagen vereinbarter Termine sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

(5) Soweit ALLTAGO 360° für kurzfristig abgesagte Termine eine Vergütung oder Ausfallentschädigung verlangen möchte, wird dies im jeweiligen Vertrag transparent vereinbart. Dabei wird dem Kunden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 8 Externe Dienstleister

(1) ALLTAGO 360° kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister recherchieren, empfehlen, kontaktieren oder deren Einsatz koordinieren.

Hierzu können beispielsweise Handwerksbetriebe, Reinigungsunternehmen, Gartenbetriebe, Fahrdienste, Reiseanbieter, Makler, medizinische Einrichtungen oder andere Fachanbieter gehören.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag über die jeweilige Fach- oder Fremdleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem externen Dienstleister zustande.

(3) Kosten externer Dienstleister sind nicht in der Vergütung von ALLTAGO 360° enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung eines externen Dienstleisters wird grundsätzlich die Zustimmung des Kunden eingeholt, sofern der Kunde ALLTAGO 360° nicht ausdrücklich einen vorher festgelegten Handlungsspielraum eingeräumt hat.

(5) Für die Leistung des externen Dienstleisters gelten dessen vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen.

(6) ALLTAGO 360° bleibt für eigene Pflichten, insbesondere eine von ALLTAGO 360° geschuldete sorgfältige Auswahl, Organisation oder Koordination, nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

 

§ 9 Auslagen und Fremdkosten

(1) Notwendige Fremdkosten und Auslagen können zusätzlich zur Paketvergütung anfallen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

Eintritts- und Ticketkosten,

Parkgebühren,

Porto,

Versandkosten,

Gebühren,

Materialkosten,

Kosten externer Dienstleister oder

sonstige im Kundenauftrag entstehende Aufwendungen.

(2) Solche Kosten werden nur berechnet, soweit der Kunde vor Vertragsschluss bzw. vor Entstehung der jeweiligen Zusatzkosten über sie oder – soweit eine genaue Bezifferung vorher vernünftigerweise nicht möglich ist – über die Art ihrer Berechnung informiert wurde.

(3) Größere oder außergewöhnliche Ausgaben werden grundsätzlich vorab mit dem Kunden abgestimmt.

 

§ 10 Vollmachten und rechtsverbindliche Handlungen

(1) Soweit die Durchführung einer vereinbarten Leistung eine Vertretung des Kunden gegenüber Dritten erfordert, kann eine gesonderte Vollmacht erforderlich sein.

(2) Eine Vollmacht muss Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis hinreichend erkennen lassen.

(3) ALLTAGO 360° ist nicht verpflichtet, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben oder entgegenzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Eine Vollmacht berechtigt ALLTAGO 360° nicht zur Rechtsberatung oder zu anderen gesetzlich erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.

(5) Bankgeschäfte, Verfügungen über Konten oder Vermögenswerte sowie vergleichbare besonders sensible Rechtsgeschäfte werden nur aufgrund einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung durchgeführt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ALLTAGO 360° kann solche Tätigkeiten ablehnen.

 

§ 11 Gesundheitsbezogene Organisation und Begleitung

(1) Soweit ALLTAGO 360° Arzt-, Therapie- oder sonstige Gesundheitstermine organisiert oder Kunden zu solchen Terminen begleitet, beschränkt sich die Leistung auf die vereinbarte organisatorische oder persönliche Unterstützung.

(2) ALLTAGO 360° stellt keine Diagnosen, gibt keine medizinischen Therapieempfehlungen und ersetzt keinen Arzt, Therapeuten oder anderen medizinischen Leistungserbringer.

(3) Medizinische Entscheidungen verbleiben beim Kunden und den jeweils zuständigen medizinischen Fachpersonen.

(4) Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und gegebenenfalls gesondert erteilte Einwilligungen.

 

§ 12 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Es gelten die im individuellen Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Bruttopreise.

(2) Bei monatlichen Leistungspaketen wird die vereinbarte monatliche Paketvergütung unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung des zur Verfügung gestellten Zeitkontingents geschuldet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(3) Zeitpunkt und Art der Rechnungsstellung sowie die Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Rechnung.

(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) ALLTAGO 360° kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere, noch nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

 

§ 13 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Soweit im individuellen Vertrag keine andere zulässige Regelung getroffen wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

(4) Die Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an info@alltago360.de, erklärt werden. Gesetzlich zulässige andere Kündigungswege bleiben unberührt.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

§ 14 Verhinderung und Ausfall durch ALLTAGO 360°

(1) Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, Verkehrsbeeinträchtigungen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, informiert ALLTAGO 360° den Kunden möglichst unverzüglich.

(2) Soweit möglich und zumutbar, wird ein Ersatztermin angeboten.

(3) Kann eine bereits bezahlte Leistung aus einem von ALLTAGO 360° zu vertretenden Grund nicht erbracht und auch nicht angemessen nachgeholt werden, wird die entsprechende Leistung gutgeschrieben oder anteilig erstattet.

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) ALLTAGO 360° behandelt persönliche Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich.

(2) Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung von ALLTAGO 360°.

(4) Soweit zur Durchführung eines Auftrags personenbezogene Daten an externe Dienstleister oder andere Stellen übermittelt werden müssen, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.

(5) Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden zusätzlich die Anforderungen des Art. 9 DSGVO berücksichtigt.

 

§ 16 Haftung

(1) ALLTAGO 360° haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ALLTAGO 360° oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet ALLTAGO 360° unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ALLTAGO 360° nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

(5) Soweit externe Dienstleister unmittelbar vom Kunden beauftragt werden und nicht als Erfüllungsgehilfen von ALLTAGO 360° tätig werden, haftet der jeweilige Dienstleister für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistung. Die Haftung von ALLTAGO 360° für eigene Pflichten bleibt unberührt.

 

§ 17 Preisänderungen bei laufenden Verträgen

(1) Preisänderungen bei laufenden Verträgen erfolgen nicht rückwirkend.

(2) Soweit ALLTAGO 360° bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis Preise für die Zukunft ändern möchte, wird der Kunde hierüber rechtzeitig in Textform informiert.

(3) Eine Preisänderung wird nur wirksam, wenn hierfür eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage besteht. Gesetzliche Kündigungs- oder sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Individuell bereits verbindlich vereinbarte Leistungen werden zu den hierfür vereinbarten Preisen erbracht, soweit keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wird.

 

§ 18 Änderungen des gebuchten Pakets

(1) Ein Wechsel in ein anderes Leistungspaket kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

(2) Zeitpunkt und Konditionen des Paketwechsels werden dem Kunden vor Wirksamwerden mitgeteilt.

(3) Eine einseitige Umstellung auf ein höherpreisiges Paket ohne entsprechende vertragliche Grundlage erfolgt nicht.

 

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zur Verfügung gestellt wird.

(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass ALLTAGO 360° bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.

 

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Die GEOMELL GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

 

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

GEOMELL GmbH – ALLTAGO 360°
Venloer Str. 154
50259 Pulheim
Telefon: 02238 51042
E-Mail: info@alltago360.de

Stand: Oktober 2026

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